Fürstentum Waldeck-Pyrmont


Hervorgegangen ist das Fürstentum aus der seit dem 14.Jahrhundert bestehenden Grafschaft.
Es besteht aus 2 räumlich getrennten Gebieten, Grafschaft Waldeck in Nordhessen und der Grafschaft Pyrmont im Süden Niedersachsens die 1625 durch Erbvertrag zu Waldeck kam.
Dazu kamen noch Besitztümer wie Cuylenburg, Tonna, Paland, Wittem und Werth. Graf Georg Friedrich wurde 1682 durch Kaiser Leopold I. in den Fürstenstand erhoben. 1712 erfolgte dann die Ernennung Friedrich Anton Ulrichs durch Kaiser Karl VI. in den erblichen Fürstenstand. 1807 trat das Fürstentum dem Rheinbund bei und wurde 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Im Krieg 1866 stand Waldeck-Pyrmont auf der Seite Preußens. Durch die hohe Verschuldung schloss das Fürstentum 1867 einen Akzessionsvertrag mit Preußen der faktisch einer Eingliederung in Preußen gleich kam aber nominell ein selbstständiges Fürstentum blieb. Ab 1871 war Waldeck-Pyrmont Teil des Deutschen Reiches. 1918 musste auch der letzte Fürst in Waldeck abdanken. 1929 wurde der Freistaat Waldeck endgültig in Preußen eingegliedert in die Provinz Hessen-Nassau. Heute ist es Teil des Landes Hessen.
Fürsten waren:
Friedrich Anton Ulrich 1712 – 1728
Karl August Friedrich 1728 – 1763
Friedrich Karl August 1763 – 1812
Georg I 1812 – 1813
Georg II Heinrich 1813 – 1845
Georg Victor 1845 – 1893
Friedrich 1893 – 1918




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Neueste Orden


Silberne Verdienstmedaille für Zivilverdienste (1.Form)
Silberne Verdienstmedaille für Zivilverdienste (1.Form)
Verliehen:
1778 - 1899
Daten:
  • Material: Silber
  • Größe: 30 mm
  • Gewicht: 13 g
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