- Material: Silber
- Größe: 33,6 mm
- Gewicht: 16 g
Silberne Rettungsmedaille (tragbar)
Der Senat von Lübeck stiftete diese tragbare Rettungsmedaille mit Bekanntmachung am 18. Dezember 1918. Die bis dahin verliehenen Rettungsmedaillen wurden bereits am 29. Juli 1882 gestiftet und waren nicht tragbar. Verliehen wurde die Medaille für Rettung von Menschenleben unter Einsatz des eigenen Lebens. Die Medaillen erster Form, nicht tragbar, wurden von 1882 bis 1918 1 mal in Gold und 86 mal in Silber verliehen. Verliehen wurde die Medaille nur an Erwachsene. Minderjährige bekamen eine Geldprämie oder eine gravierte Taschenuhr. Beim Erreichen der Volljährigkeit bekam der Retter die Medaille mit Verleihungsurkunde ausgehändigt. Die Verleihungsbestimmungen blieben auch für die tragbare Medaille gleich. Die Beliehenen wurden im Staatsarchiv niedergeschrieben. Die bis dahin verliehenen nicht tragbaren Medaillen konnten gegen die tragbare Medaille umgetauscht werden. Die Medaille war nicht rückgabepflichtig.
Die Medaillen wurden bei der Firma L. Ostermann in Berlin gefertigt. Die Firma lieferte bis 1928 insgesamt 70 Medaillen. Verliehen wurde die Medaille insgesamt 55 mal. Unter den Beliehenen waren 9 Ausländer. Die Besatzungsmitglieder des dänischen Dampfers Estonia und ein Preuße.
Runde Medaille aus Silber mit erhöhtem Rand. Oben eine angelötete, gewöhnliche Öse mit Bandring.
Vorderseite:
- In kleinem Abstand vom Rand ein lichter, unten mit Doppelschleife gebundener Eichenlaubkranz.
- Dieser ist oben offen und besteht aus 6 Blattgruppen rechts und links.
- Im eingeschlossenen Feld die 4-zeilige, erhöhte Schrift:
- – FÜR -/- RETTUNG -/- AUS -/- GEFAHR -.
Rückseite:
- Am Rand die Umschrift, unten beginnend, – DER – SENAT – DER – FREIEN – UND – HANSESTADT – LÜBECK -.
- Unten ein 6-strahliger Stern. Im eingeschlossenen Feld der Lübecker Doppeladler.
- Der Brustschild hat oben abgeschrägte Ecken, ist mittig waagerecht geteilt und unten senkrecht schraffiert.
Band:
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